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Verkehrsverbot

ist Verbot, ein Lebensmittel in den Verkehr zu bringen. Dies betrifft jede Form der Abgabe, egal ob entgeltlich oder unentgeltlich.
Ein Verkehrsverbot wird von der Lebensmittelüberwachung ausgesprochen oder liegt Kraft Gesetzes wegen vor (Abgabeverbot).