Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (EU-Öko-Verordnung) definiert, wie Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Bio-Lebensmittel in Verkehr gebracht werden, erzeugt und hergestellt werden müssen. Sie wird ab 01.01.2021 durch die neue EU-Öko-Basisverordnung (VO (EU) 2018/848) ersetzt.