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Verpackungen im Lebensmittelrecht

Was mit Lebensmitteln in Kontakt kommen darf, ist gesetzlich streng geregelt. Verpackungen im Lebensmittelrecht unterliegen diversen gesetzlichen Regelungen.
Verpackungen müssen sicher sein und dabei gesetzlichen Anforderungen an ihre Beschaffenheit erfüllen sowie Regelungen zum Schutz der Umwelt einhalten.

Verpackungen im Lebensmittelrecht haben Schutz-, Lager-, Transport- und Werbefunktionen.

In allen Bereichen können Abmahnungen und Beanstandungen den Markteintritt verzögern – oder beschleunigen.
Was müssen Sie für Ihre Verpackungen beachten?

I. Verpackung: Allgemeine Regeln
II. Rechtliche Anforderungen
III. Konformitätserklärung
IV. Modified Atmosphere Packaging
V. Umweltschutz

Suchen Sie hier nach Ihrem Begriff:

Verpackungen im Lebensmittelrecht – fünf Hinweise

Lebensmittelverpackungen haben eine
– Schutzfunktion (vor Licht, Feuchtigkeit, Verunreinigungen, Beschädigungen)
– Lagerfunktion
– Transportfunktion (Lesen Sie hier Transport-Hygiene)
– Werbefunktion (als Träger von Lebensmittelinformationen und Werbung).

Gute Herstellungspraxis
Von Lebensmittelbedarfsgegenständen dürfen keine die Lebensmittelsicherheit gefährdenden Stoffe auf Lebensmittel übergehen.
Die Materialien für Verpackungen von Lebensmitteln müssen daher nach festgelegten Vorgaben erfolgen.
Die Vorgaben werden im Rahmen dokumentierter Qualitätssicherungs-Systeme festgelegt.

Geeignete Materialien sind i.d.R.
– Kunststoff,
– Glas, Papier
– Pappe
– Aluminium
– Weißblech

Die Verordnung (EG) Nr. 2023/20062 legt allgemeine „Regeln für die Gute Herstellungspraxis“ (Good Manufacturing Practice (GMP)) fest.
Sie sichert gewährleistet Qualität, Sicherheit und Angebotsvielfalt von Lebensmitteln in Bezug auf deren Verpackung.

Spezifische Vorschriften
Spezifische Vorschriften und Beschaffenheitsvorgaben im Sinne der Rahmenverordnung (EU) Nr. 1935/2004 gibt es nur für einzelne Materialgruppen, z.B. für Keramik, regenerierte Cellulose und die große Gruppe von Kunststoffen.

Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung
Informationsfluss in der Lieferkette (Rückerfolgbarkeit) sowie Verbraucherinformationen (Kennzeichnung) müssen rechtssicher gewährleistet sein.

Durch Konformitätserklärungen weist der Unternehmer die Einhaltung der Vorschriften nach.
Er stützt sich dabei auf geeignete Unterlagen, die er den zuständigen Behörden auf Verlangen zur Verfügung stellt.
Bei sog.„Einzelmaßnahmen“ (spezifische Materialregelungen) sind Konformitätserklärungen verpflichtend vorgesehen.

Verpackungsgase hemmen die Vermehrung natürlicher Bakterien auf dem Nahrungsmittel.
Sie unterstützen die Wirkung von Hygienemaßnahmen sowie die Einhaltung der Kühlkette.
Die beim Modified Atmosphere Packaging (MAP) eingesetzten Gase entsprechen besonderen Reinheitskriterien. Sie werden wie Lebensmittel bzw. Lebensmittel-Zusatzstoffe behandelt. Das dabei verwendete Gasgemisch ist

– Kohlendioxid (CO2)
– Stickstoff (N2)
– Sauerstoff (O2)

Im Einzelnen: Kohlendioxid hemmt Vermehrung von Bakterien und Pilzen, Sauerstoff hemmt das Wachstum von anaeroben Mikroorganismen (Verderbniserreger bei Fleisch) und dient der Farberhaltung von rotem Fleisch (verzögert graubraune Verfärbung).

Weitere Regelungen zum Schutz der Umwelt runden das Verpackungsrecht ab.

Entsorgung und Rückgabesysteme
Seit 2019 gilt das neue  Verpackungsgesetz (VerpackG). Es setzt die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG in deutsches Recht um. Darin sind Regelungen zum Inverkehrbringen von Verpackungen sowie zur Rücknahme und hochwertiger Verwertung von Verpackungsabfällen enthalten.
Das Gesetz löst die davor gültige Verpackungsverordnung (VerpackV) ab.

Getränke Pfand
Im VerpackG ist die Rücknahme von Einweggetränkeverpackungen geregelt. Dies betrifft z. B. PET-Flaschen und Getränkedosen.
Danenben gibt es das klassische Pfandystem für Mehrweggetränkeflaschen.

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Kerstin Dieter

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