= Verzeichnis der Zutaten, die in einem Lebensmittel enthalten sind.
Dieses Verzeichnis gehört zu den Pflichtangaben auf jedem (verpackten) Lebensmittel.
Im Zutatenverzeichnis sind sämtliche Zutaten des Lebensmittels anzugeben. Dabei kann entweder ein Gesamtzutatenverzeichnis erstellt werden oder eines, das einzelne Zutaten und zusammengesetzte Zutaten.
Lesen Sie hier weiter über meine Kompetenzen und Angebote im Lebensmittelrecht.
WP Glossary Term Usage
- Verzeichnis der Zutaten
- Primärzutat
- Lebensmittelkennzeichnung
- Enzym
- Zutatenklasse
- Allergenkennzeichnung
- Lebensmittelrecht: Neue Durchführungsverordnung zur LMIV demnächst erwartet
- Lebensmittelrecht: Himbeer-Rhabarber – Getränkename bei 0,1 % Fruchtanteil irreführend
- Gesetzliche Grundlagen
- Lebensmittelrecht: Kennzeichnung + Werbung
- Lebensmittelrecht: Kennzeichnungsfehler bei LMIV-Pflichtangaben
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