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Zutatenklasse

ist der Oberbegriff für Gruppen von Lebensmitteln. Zutatenklassen sind die allgemeinen Begriffe, deren Verwendung gemäß Anhang VII LMIV geregelt ist. Von Bedeutung sind insbesondere die Klassen der Lebensmittelzusatzstoffe, Lebensmittelenzyme und Aromen, da die Klasse dieser Lebensmittel ausdrücklich benannt werden muss.