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Produktsicherheitsgesetz

ist das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (ProdSG) Es enthält Regelungen zu den Sicherheitsanforderungen von technischen Arbeitsmitteln und Produkten. Eine Markteinführung eines Produkts ist nur dann erlaubt, „wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet“(§3 ProdSG).