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Ordnungswidrigkeit

ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes (förmliches Gesetz,Rechtsverordnung, Satzung) verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt (§ 1 Abs. 1 OWiG). Ordnungswidrig handelt z. B., wer vorsätzlich oder fahrlässig im Verkehr mit Lebensmitteln krankheitsbezogen für diese wirbt. Ordnungswidrigkeiten werden oft mit einem Bußgeld geahndet.