Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die die normale Nahrung ergänzen, nicht ersetzen.
Sie enthalten konzentrierte Nährstoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung.
Sie werden (unter anderem) in Form von Tabletten, Kapseln oder Pulver angeboten.
Sie sind keine Arzneimittel.
Bevor sie verkauft werden dürfen, müssen sie ein Anzeigeverfahren durchlaufen.
Lesen Sie hier weiter über meine Kompetenzen und Angebote im Lebensmittelrecht.
WP Glossary Term Usage
- Nahrungsergänzungsmittelverordnung
- Anzeige
- Anzeigeverfahren
- Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs
- Sportnahrung
- Qualitätssiegel
- Wettbewerbsrecht: Online-Werbung mit Streichpreisen ohne erklärenden Zusatz kann zulässig sein
- Lebensmittelrecht: Health Claims Verordnung gilt auch bei Fachkreiswerbung für Lebensmittel
- Wettbewerbsrecht: Aufgepasst bei der Werbung mit Siegeln
- Lebensmittelrecht: Pauschales Verbot des Zusatzes von Aminosäuren unzulässig
- Lebensmittelrecht / Arzneimittelrecht: HCVO hilft nicht bei der Abgrenzung
- Lebensmittelrecht
- Nährwertkennzeichnung
- Gesetzliche Grundlagen
- Lebensmittelrecht: Herstellung + Vertrieb
- Über mich
- Beanstandungen
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