= Apparaten, Instrumente oder andere Gegenständen, die in der Medizin eingesetzt und wirken am Körper oder im Körper wirken, ohne dabei als hauptsächliche Wirkung zum Beispiel in den Stoffwechsel des Menschen einzugreifen.
Medizinprodukte sind von Arzneimitteln und Lebensmitteln zu unterscheiden.
Beispiele: Pflaster, Blutdruckmessgerät, künstliches Gelenk, Herzschrittmacher.
Lesen Sie hier weiter über meine Kompetenzen und Angebote im Lebensmittelrecht oder Arzneimittelrecht.
WP Glossary Term Usage
- Hygiene-Vorschriften
- Heilmittelwerberecht
- Qualitätssiegel
- Wettbewerbsrecht: Online-Werbung mit Streichpreisen ohne erklärenden Zusatz kann zulässig sein
- Heilmittelwerberecht: OLG Düsseldorf zu Inhaltsstoffen von Medizinprodukten
- Wettbewerbsrecht: Aufgepasst bei der Werbung mit Siegeln
- Arzneimittelrecht / Heilmittelwerberecht
- Kosmetikrecht für Produzenten und Vertrieb
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