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Medizinische Fachkreise

sind „Angehörige der Fachkreise“ , d. h., Ärzte und Apotheker sowie alle Angehörigen medizinischer, zahnmedizinischer, pharmazeutischer oder sonstiger Heilberufe und sämtliche andere Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Human- verschreiben oder anwenden oder mit diesen in erlaubter Weise Handel treiben.