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Konfitüre

streichfähige Zubereitung aus Zuckerarten, Pülpe oder Fruchtmark einer oder mehrerer Fruchtarten und Wasser (vgl. Anlage 1 Konfitürenverordnung), wobei bestimmte  Mengen an Pülpe oder Fruchtmark für die Herstellung von 1 kg Konfitüre.