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Gelee

ist eine streichfähige Zubereitung aus Zuckerarten sowie Saft oder wässrigen Auszügen einer oder mehrerer Fruchtarten. Die für die Herstellung von 1.000 g Enderzeugnis verwendete Menge an Saft oder wässrigen Auszügen entspricht mindestens der für die Herstellung von vorgeschriebenen Menge (vgl. Anhange 1 Verordnung über Konfitüren und einige ähnliche Erzeugnisse (Konfitürenverordnung – KonfV).