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Ausnahmegenehmigung

ist die Erteilung einer Erlaubnis im Einzelfall trotz eines grundsätzlichen Verbots, das den Zweck hat, etwas generell z. B. wegen seiner Gefährlichkeit zu unterbinden. Eine Ausnahmegenehmigung kann durch z. B. durch eine Allgemeinverfügung nach dem LFGB erteilt werden.